Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von FourLead im Rahmen der Marketingmaßnahmen angeboten und erbracht werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten unserer Auftraggeber sowie grundlegende Bestimmungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Mit Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Präambel
FourLead ist spezialisiert auf digitale Kundengewinnung und Mitarbeiterrekrutierung für Handwerksbetriebe und kleine bis mittelständische Unternehmen. Wir bieten praxisorientierte, ergebnisbasierte Kampagnen sowie unterstützende aber nicht darauf beschränkte Leistungen wie Webentwicklung und Social Media Management an.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen durch:
FourLead GmbH
Alpen-Adria-Platz 1
9020 Klagenfurt
Österreich
(nachfolgend „FourLead“, „wir“ oder „uns“)
und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“, „Sie“ oder „Ihr“ genannt).
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne der jeweils geltenden nationalen Regelungen (z. B. Unternehmensgesetzbuch (Österreich), Handelsgesetzbuch (Deutschland) oder OR (Schweiz)). Verträge mit Verbrauchern im Sinne der jeweiligen Verbraucherschutzgesetze sind ausgeschlossen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.
(5) Diese AGB gelten auf allen von uns eingesetzten Plattformen, Kanälen und Medien – darunter insbesondere:
unsere Websites, digitale Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail), Auftragsdokumente, Online-Formulare, Social Media Profile sowie physische Vertriebsflächen oder Messestände.
(6) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Übersetzungen dienen ausschließlich dem besseren Verständnis; maßgeblich ist stets die deutsche Fassung.
(7) Die konkrete Vertragsbeziehung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der schriftlichen oder digitalen Beauftragung, einschließlich aller zugehörigen Unterlagen sowie ergänzend aus diesen AGB. Diese AGB gelten auch für Folgeaufträge, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
(8) Digital oder elektronisch übermittelte Dokumente gelten ebenso wie schriftlich erstellte Unterlagen als verbindlich.
(9) Diese AGB finden auch auf andere Verträge Anwendung, sofern keine spezielleren Regelungen bestehen und einzelne Klauseln sinngemäß anwendbar sind.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Wir erbringen Marketingleistungen, insbesondere für Handwerksbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Zu unseren Kernleistungen gehören:
• Neukundenakquise (Leadgenerierung)
• Recruiting-Kampagnen (Mitarbeitergewinnung)
• Webdesign & -entwicklung
• Social Media Betreuung
• Employer Branding (optional, als ergänzende Maßnahme zu Recruiting-Projekten.
Unsere Leistungen werden in der Regel im Rahmen eines Retainer-Modells mit festen Vertragslaufzeiten erbracht. Folgende Laufzeiten sind möglich:
• 2 Monate
• 3 Monate
• 6 Monate
• 12 Monate
(2) Vertragsverlängerung & Kündigung:
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die zuletzt vereinbarte Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen (14 Tage wenn die Laufzeit 2 Monate beträgt) zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit . Die Kündigung muss in Textform (z. B. E-Mail) erfolgen. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern geschlossen.
(3) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist im Einzelfall:
• Ihre individuelle Bestellung oder Beauftragung (unabhängig vom Kommunikationskanal),
• die dazugehörige Leistungsbeschreibung oder das Angebot,
• sowie unsere schriftliche oder mündliche Annahme bzw. Bestätigung.
(4) Änderungswünsche, die vom vereinbarten Leistungsumfang abweichen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs oder eines festgelegten Zeitkontingents werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zum Stundensatz von 100 € netto abgerechnet.
(5) Sofern im Rahmen unserer Leistungen vereinbart oder enthalten, führen wir eine telefonische oder digitale Vorqualifizierung eingehender Leads durch. Dabei prüfen wir die Relevanz, Richtigkeit und Erreichbarkeit der übermittelten Daten auf Basis der gemeinsam definierten Kriterien. Ziel ist es, die Qualität der weitergeleiteten Kontakte zu erhöhen und den Aufwand für Sie zu minimieren.
Zur Durchführung der Vorqualifizierung sind wir berechtigt, im Namen und auf Rechnung Ihres Unternehmens gegenüber Interessenten aufzutreten.
Dies erfolgt ausschließlich zur Leadbewertung und Informationsklärung. Eine verbindliche Kommunikation über Preise, Verträge oder rechtliche Inhalte findet nicht statt.
Die Vorqualifizierung erfolgt nach bestem Wissen, ersetzt jedoch keine eigene Überprüfung oder Entscheidungsgrundlage. Wir übernehmen keine Garantie für Vollständigkeit, tatsächliches Kaufinteresse oder Abschlusspotenzial. Eine Pflicht zur Weitergabe aller Leads besteht nicht.
§ 2a Empfehlungsprogramm / Partner-Programm
(1) Für ausgewählte Kunden bietet FourLead ein optionales Empfehlungsprogramm („Partner-Programm“) an, bei dem bei erfolgreicher Empfehlung eines Neukunden eine Provision sowie optionale Zusatzleistungen gewährt werden können.
(2) Eine Empfehlung gilt nur dann als provisionsberechtigt, wenn die empfohlene Person tatsächlich durch den Empfehlenden aktiv auf FourLead aufmerksam gemacht wurde – und im Vorfeld wesentliche Informationen über das Angebot, den Nutzen und die Zielgruppe erhalten hat.
Insbesondere soll sichergestellt sein, dass die empfohlene Person mit dem Kontakt zu FourLead einverstanden ist und diesem offen und informiert gegenübertritt.
(3) Empfehlungen müssen datenschutzkonform mit nachweisbarer Einwilligung der empfohlenen Person erfolgen. Kalt-Kontaktaufnahmen ohne Opt-In sind ausgeschlossen.
(4) Details zu Höhe, Art und Auszahlung der Provisionen sowie möglichen Zusatzleistungen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Partnerprogramm-Richtlinien, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
(5) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Partner-Programm oder auf Auszahlung einer Provision. FourLead kann das Programm jederzeit ändern oder beenden.
§ 2b Lead-Garantie, Definition eines qualifizierten Leads und allgemeine Garantiebestimmungen
(1) In bestimmten Angeboten oder Kampagnenmodellen kann FourLead eine sogenannte Lead-Garantie aussprechen. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Anzahl „qualifizierter Leads“, die innerhalb eines definierten Zeitraums – in der Regel dem ersten Kampagnenmonat – erreicht werden sollen. Die genaue Anzahl und Dauer ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Ein „qualifizierter Lead“ im Sinne dieser Garantie liegt vor, wenn:
a) eine natürliche Person oder ein Unternehmen ein von FourLead bereitgestelltes digitales Anfrageformular vollständig durchlaufen und abgeschickt hat,
b) dabei mindestens die folgenden Pflichtangaben korrekt und vollständig übermittelt wurden:
– Vor- und Nachname (oder Unternehmensname),
– Telefonnummer oder E-Mail-Adresse (mindestens eines davon, sofern nicht anders definiert),
c) die Anfrage nachweislich über eine aktive Werbeanzeige oder Landingpage generiert wurde, die Teil der gebuchten Kampagne ist,
d) die Angaben technisch nachvollziehbar und durch unser System erfasst worden sind (z. B. via Zeitstempel, Lead-ID o. ä.).
(3) Ein qualifizierter Lead setzt kein weitergehendes Verhalten voraus – insbesondere nicht:
– das Erscheinen zu einem Termin oder Gespräch,
– die Annahme eines Angebots oder Vertragsabschluss,
– ein bestimmtes wirtschaftliches Interesse oder Bedürfnis.
(4) Die Bewertung, ob ein Lead als qualifiziert gilt, erfolgt durch FourLead auf Basis der systemseitigen Erfassung sowie der formalen Kriterien gemäß Abs. 2. Es besteht keine Pflicht zur inhaltlichen Prüfung der Absicht oder Abschlusswahrscheinlichkeit.
(5) Geltendmachung der Garantie und Sonderkündigungsrecht
Wird die garantierte Anzahl qualifizierter Leads innerhalb des Garantiezeitraums gemäß Abs. (8) trotz vollständiger Mitwirkung des Kunden gemäß § 10 nicht erreicht, kann der Kunde:
a) die anteilige oder vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Serviceleistungen verlangen, oder
b) den Vertrag außerordentlich zum Ende des Garantiezeitraums kündigen (Sonderkündigungsrecht im Garantiefall).
Voraussetzung ist in beiden Fällen:
– die vertragliche Zusicherung einer Lead-Garantie,
– die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden gemäß § 10 während des gesamten Garantiezeitraums,
Wird die Geltendmachung nicht innerhalb dieser 7-Tage-Frist erklärt, erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Garantie – insbesondere das Sonderkündigungsrecht und etwaige Rückerstattungsansprüche – ersatzlos. Der Vertrag läuft in diesem Fall unverändert weiter.
– die vertragliche Zusicherung einer Lead-Garantie,
– die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden gemäß § 10,
– die fristgerechte Geltendmachung des Anspruchs binnen 7 Kalendertagen nach Ablauf des Garantiezeitraums in Textform.
(6) Die Garantie ist nicht gültig, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, insbesondere bei:
– verspäteter Freigabe von Kampagneninhalten,
– fehlender Einrichtung oder Verknüpfung von Werbekonten,
– nicht funktionierender Zahlungsmethoden für Werbeplattformen,
– unzureichender Bereitstellung von Informationen oder Materialien.
(7) Die Garantie gilt ausschließlich für den im Angebot definierten Zeitraum und entfaltet keine Wirkung für Folgezeiträume oder weitere Kampagnenlaufzeiten, sofern nicht ausdrücklich erneut schriftlich vereinbart.
(8) Berechnung des Garantiezeitraums und anteilige Budgetzuordnung
Als „erster Kampagnenmonat" im Sinne der Garantie gilt der Zeitraum, in dem beide der folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
a) Es ist mindestens ein voller Kalendermonat (30 Kalendertage) seit dem Live-Gang der Kampagne vergangen, und
b) das dem ersten Monat anteilig zugeordnete Werbebudget wurde vollständig ausgeschöpft.
Die anteilige Zuordnung des Werbebudgets ergibt sich aus der gleichmäßigen Aufteilung des vereinbarten Gesamtwerbebudgets auf die Vertragslaufzeit in Monaten. Beträgt das Gesamtwerbebudget beispielsweise 3.000 € bei einer Laufzeit von 3 Monaten, so entfallen auf den ersten Kampagnenmonat 1.000 €; bei 6.000 € auf 3 Monate entsprechend 2.000 €.
Der Garantiezeitraum endet erst, wenn beide Bedingungen gemäß lit. a) und b) erfüllt sind. Wird das anteilige Budget vor Ablauf des Kalendermonats vollständig verbraucht, endet der Garantiezeitraum erst mit Ablauf des Kalendermonats. Wird das Budget erst nach Ablauf des Kalendermonats vollständig verbraucht, endet der Garantiezeitraum erst mit vollständiger Budgetausschöpfung.
(9) Für Garantien (insbesondere Lead- oder Bewerbergarantien) ist ausschließlich der bei Vertragsabschluss vereinbarte Starttermin der Zusammenarbeit maßgeblich. Dieser Termin bildet die Grundlage für die zugrunde gelegte Markt-, Wettbewerbs- und Nachfragesituation.
Der Starttermin der Zusammenarbeit ist nicht identisch mit dem Live-Gang der Kampagne; FourLead kann bereits ab Projektbeginn interne Leistungen (z. B. Konzeption, Creative-Erstellung, Setup) erbringen, ohne dass die Kampagne bereits online ist. Eine Garantie bleibt bestehen, sofern FourLead die Kampagne innerhalb der ersten 30 Kalendertage ab vertraglichem Start der Zusammenarbeit online stellen kann und dieser Prozess weder durch den Kunden verzögert wird noch der Kunde eine Verschiebung verlangt.
Verlangt der Kunde eine Verschiebung des Kampagnenstarts oder verzögert sich der Start aus Gründen, die nicht von FourLead zu vertreten sind, verliert eine vereinbarte Garantie automatisch ihre Gültigkeit, sobald die Verschiebung mehr als 30 Kalendertage vom ursprünglich vereinbarten Kampagnenstart abweicht – unabhängig davon, ob FourLead der Verschiebung zustimmt.
Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Garantie auf der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Markt- und Wettbewerbssituation basiert, die sich durch zeitliche Verzögerungen wesentlich verändern kann.
Die Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.
(10) Voraussetzung sämtlicher Garantien
Eine vereinbarte Lead-, Bewerber-, Termin- oder sonstige Leistungsgarantie setzt voraus,
dass sich der Kunde zu keinem Zeitpunkt mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet.
Gerät der Kunde mit einer Rechnung ganz oder teilweise mehr als sieben (7) Kalendertage
nach Fälligkeit in Zahlungsverzug, entfallen sämtliche vereinbarten Garantien automatisch
und ersatzlos für den Zeitraum des Zahlungsverzugs.
Der Wegfall der Garantie tritt unabhängig davon ein, ob Kampagnen aktiv sind
oder Leistungen durch FourLead weiterhin erbracht werden.
Begründung:
Garantien setzen eine uneingeschränkte, planbare und kontinuierliche Ressourcenallokation
(insbesondere in Strategie, Optimierung, Creative-Iterationen und Betreuung) voraus.
Bei bestehendem Zahlungsverzug ist FourLead nicht verpflichtet,
diese Ressourcen in vollem Umfang bereitzustellen;
eine Aufrechterhaltung von Garantiezusagen ist in diesem Fall nicht geschuldet.
§ 2c Abnahme, Änderungen & Korrekturschleifen
(1) Abnahmepflicht. Arbeitsergebnisse (z. B. Anzeigen, Creatives, Webseiten/Abschnitte, Funnel-Schritte) sind nach Übergabe unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Kalendertagen zu prüfen und freizugeben oder unter konkreter Mängelbenennung abzulehnen.
(2) Genehmigungsfiktion. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen; wir sind berechtigt, die Inhalte zu veröffentlichen/live zu schalten.
(3) Korrekturen. Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst das Projekt eine angemessene Korrekturschleife je Asset-Typ (Anzeige/Creative/Seite). Weitergehende Anpassungen gelten als Mehrleistung und können zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden.
(4) Änderungswünsche nach Live-Gang erfolgen im Rahmen des vertraglichen Betreuungsumfangs; darüber hinausgehende Änderungen sind vergütungspflichtig.
(5) Kein Laufzeitstopp. Abnahmeverzug auf Kundenseite hemmt weder Fristen noch Zahlungen und verlängert die Vertragslaufzeit nicht.
§ 2d Retargeting-Leistungen (Meta / plattformbasierte Wiederansprache)
(1) Leistungsgegenstand
FourLead bietet optional Retargeting-Leistungen an. Diese umfassen insbesondere:
- die technische Implementierung des Meta Pixels inklusive Conversion API,
- die Einrichtung, Konfiguration und Testung definierter Conversion-Events,
- den Aufbau von Retargeting-Zielgruppen (Custom Audiences) auf Basis von Website-Besuchen, Interaktionen oder plattforminternen Engagement-Signalen,
- die Konzeption, Strukturierung und laufende Optimierung von Retargeting-Kampagnen,
- die Integration der Retargeting-Struktur in bestehende oder zukünftige Werbemaßnahmen (z. B. Meta, Google).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Keine Erfolgs- oder Leistungsgarantie
Retargeting-Leistungen stellen keine Maßnahme zur garantierten Lead-, Termin-, Umsatz- oder Conversion-Erzielung dar.
FourLead schuldet insbesondere nicht:
- eine bestimmte Anzahl an Leads, Anfragen, Terminen oder Verkäufen,
- eine bestimmte Reichweite, Klickrate oder Conversion-Rate,
- eine messbare wirtschaftliche Verbesserung.
Die Wirksamkeit von Retargeting-Maßnahmen hängt maßgeblich von externen Faktoren ab, insbesondere:
- dem Umfang und der Qualität des bestehenden Website-Traffics,
- der rechtmäßigen Einholung von Einwilligungen (Opt-ins),
- den Algorithmen, Richtlinien und technischen Systemen der jeweiligen Plattformanbieter.
(3) Abgrenzung zu Garantien
Retargeting-Leistungen sind nicht Bestandteil einer vereinbarten Lead-, Bewerber- oder Termin-Garantie.
Eine im Angebot oder Vertrag vereinbarte Garantie bezieht sich ausschließlich auf die ausdrücklich bezeichneten Leistungen.
Retargeting-Maßnahmen gelten als ergänzende, unterstützende Maßnahme ohne eigenständige Garantieverpflichtung.
(4) Werbebudget
Sofern vereinbart, ist ein monatliches Werbebudget in Höhe von 500 € netto im Paketpreis für Retargeting-Leistungen enthalten.
Das Budget ist fest vereinbart und wird vollständig für plattforminterne Werbeschaltungen verwendet.
Ein Anspruch auf bestimmte Ergebnisse oder eine Rückerstattung des Budgets besteht nicht.
(5) Datenschutz & Verantwortlichkeit
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass:
- sämtliche an FourLead übermittelten Daten rechtmäßig erhoben wurden,
- die Nutzung von Tracking-, Analyse- und Marketing-Technologien (z. B. Meta Pixel, Conversion API) ordnungsgemäß in der Datenschutzerklärung kommuniziert wird,
- ein wirksames Cookie-Consent-Tool implementiert ist und die erforderlichen Einwilligungen eingeholt werden.
FourLead übernimmt keine Haftung für fehlende, unzureichende oder unwirksame Einwilligungen (Opt-ins) oder datenschutzrechtliche Versäumnisse auf Seiten des Kunden.
Erfordert die datenschutzkonforme Umsetzung einen außerordentlichen technischen Aufwand, der nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist oder von FourLead nicht übernommen werden kann, obliegt dessen Umsetzung ausschließlich dem Kunden.
(6) Technische Abhängigkeiten
FourLead haftet nicht für Einschränkungen, Ausfälle oder Leistungsänderungen, die zurückzuführen sind auf:
- Plattform-Richtlinien oder Algorithmus-Änderungen (z. B. Meta, Google),
- technische Beschränkungen von Browsern, Betriebssystemen oder Endgeräten,
- Tracking-Restriktionen (z. B. iOS, Ad-Blocker),
- Sperrungen, Prüfungen oder Limitierungen durch Drittanbieter.
Diese Umstände gelten nicht als Leistungsstörung oder Mangel.
(7) Nutzung von Daten & Zielgruppen nach Vertragsende
Soweit rechtlich zulässig, ist FourLead berechtigt, die im Rahmen der Retargeting-Leistungen erstellten technischen Strukturen, Event-Setups und Zielgruppen-Logiken auch nach Vertragsende:
- anonymisiert,
- abstrahiert
- und ohne Rückschluss auf den Kunden
für interne Zwecke, Weiterentwicklung oder Know-how-Sicherung zu nutzen.
Eine Nutzung personenbezogener Daten des Kunden über das Vertragsende hinaus erfolgt nicht.
§ 2e Vorqualifizierung, Terminierung & optionale Termin-Garantie
(1) Leistungsgegenstand Vorqualifizierung
Sofern vertraglich vereinbart, übernimmt FourLead ergänzend zur Leadgenerierung die Vorqualifizierung eingehender Kontakte sowie die Terminvereinbarung für den Kunden.
Die Vorqualifizierung erfolgt anhand strukturierter Kriterien (insbesondere Bedarf, Motivation, zeitlicher Rahmen, Entscheidungsstatus) nach fachlichem Ermessen von FourLead. Ein Anspruch auf bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Vertragsabschlüsse oder Umsätze besteht nicht.
(2) Auftreten im Namen des Kunden
FourLead ist berechtigt, im Rahmen der Vorqualifizierung im Namen des Unternehmens des Kunden gegenüber Interessenten aufzutreten.
FourLead ist nicht berechtigt,
- Preise verbindlich zu nennen,
- Verträge abzuschließen,
- rechtsverbindliche Zusagen abzugeben.
Etwaige im Gespräch getroffene Aussagen dienen ausschließlich der Qualifizierung und sind rechtlich unverbindlich.
(3) Definition eines Termins
Ein Termin gilt als erfolgreich terminiert, sobald ein Gespräch verbindlich im Kalender des Kunden oder in einem vom Kunden freigegebenen Buchungssystem (z. B. Calendly) eingetragen wurde.
Unerheblich ist insbesondere,
- ob der Interessent zum Termin erscheint,
- ob der Termin abgesagt oder nicht wahrgenommen wird,
- aus welchem Grund das Gespräch nicht stattfindet.
Der Kalendereintrag allein ist maßgeblich.
(3a) – Terminierungsbereite Interessenten bei fehlender Terminierungsmöglichkeit
Stellt der Kunde FourLead keinen Kalenderzugang, kein Buchungssystem oder keine verbindlich freigegebenen Zeitfenster gemäß Abs. (9) zur Verfügung, oder behält sich der Kunde die finale Terminvereinbarung (insbesondere bei Vor-Ort-Terminen) selbst vor, so gilt ein Termin im Sinne dieser Vereinbarung – einschließlich einer etwaig vereinbarten Termin-Garantie – bereits als erfolgreich erbracht, sobald FourLead einen vorqualifizierten Interessenten übergeben hat, der im Qualifizierungsgespräch sein Einverständnis zu einem Termin (gleich ob telefonisch, digital oder vor Ort) erklärt hat. Maßgeblich ist die dokumentierte Übergabe des terminierungsbereiten Interessenten an den Kunden. Ob der Kunde die anschließende Terminvereinbarung vornimmt, der Interessent zu einem späteren Zeitpunkt absagt, nicht erreichbar ist oder sein Interesse verliert, ist unerheblich und liegt außerhalb des Einflussbereichs von FourLead.
(4) Dokumentation
Als Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung gelten insbesondere:
- der Kalendereintrag,
- Einträge im CRM-System von FourLead,
- strukturierte Gesprächs- und Qualifizierungsnotizen,
- Gesprächsaufzeichnungen der Qualifizierungstelefonate, soweit rechtlich zulässig aufgezeichnet.
Diese Dokumentationen sind verbindlich.
(5) Keine automatische Garantie
Die Vorqualifizierung und Terminierung stellt grundsätzlich keine garantierte Leistung dar.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf:
- eine bestimmte Anzahl von Terminen,
- eine bestimmte Qualität oder Abschlusswahrscheinlichkeit,
- wirtschaftlichen Erfolg.
Eine Termin- oder Leistungsgarantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich im Angebot oder in einer Sondervereinbarung vereinbart wurde.
(6) Optionale Termin-Garantie (Kombi-Produkt)
Sofern im Angebot oder in den Sonderbedingungen ausdrücklich vereinbart, kann für das Produkt Vorqualifizierung eine Termin-Garantie gelten.
Die Termin-Garantie gilt ausschließlich, wenn:
- das Vorqualifizierungs-Produkt im Onboarding oder innerhalb der ersten zwei (2) Monate der laufenden Zusammenarbeit abgeschlossen wurde, und
- die Garantie ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
In diesem Fall ersetzt die Termin-Garantie vollständig eine etwaig bestehende Lead-Garantie.
Eine parallele Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Ist zusätzlich eine Besetzungsgarantie gemäß § 2g vereinbart, geht diese sowohl der Lead-Garantie als auch der Termin-Garantie vor; § 2g Abs. (11) gilt entsprechend. Ist zusätzlich eine Umsatzgarantie gemäß § 2h vereinbart, geht diese der Lead-Garantie und der Termin-Garantie vor; § 2h Abs. (13) gilt entsprechend.
(7) Umfang der Termin-Garantie
Die Termin-Garantie umfasst ausschließlich die Eintragung von mindestens fünfzehn (15) Terminen im Kalender des Kunden innerhalb der ersten drei (3) Monate der Zusammenarbeit.
Maßgeblich ist allein die Anzahl der Kalendereinträge, nicht das Zustandekommen oder Ergebnis der Gespräche.
(8) Sonderkündigungsrecht bei Nichterfüllung
Wird die garantierte Anzahl von fünfzehn (15) Terminen innerhalb der ersten drei (3) Monate nicht erreicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Ende des dritten Monats außerordentlich zu kündigen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht nicht.
Weitere Gewährleistungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Ergänzend gilt für die Fristberechnung und Geltendmachung § 2b Abs. (5) und (8) sinngemäß, soweit eine Termin-Garantie vereinbart ist.
(9) Mitwirkungspflichten des Kunden (Kalender & Verfügbarkeit)
Der Kunde ist verpflichtet, die Terminierung aktiv zu ermöglichen.
Dies umfasst insbesondere:
- Bereitstellung eines Kalenderzugangs, Buchungstools oder verbindlich freigegebener Zeitfenster,
- eine Mindestverfügbarkeit von zwölf (12) Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens drei (3) Zeitfenster,
- die Sicherstellung, dass gebuchte Termine wahrgenommen oder eigenverantwortlich verwaltet werden.
(10) Wegfall der Termin-Garantie
Eine vereinbarte Termin-Garantie entfällt automatisch, wenn:
- Termine durch den Kunden abgelehnt, gelöscht oder blockiert werden,
- Kalenderzugänge oder Slots eingeschränkt oder entzogen werden,
- Termine organisatorisch oder technisch verhindert werden,
- über einen Zeitraum von mehr als vierzehn (14) Kalendertagen keine Rückmeldung oder Mitwirkung erfolgt,
- übergebene terminierungsbereite Interessenten vom Kunden nicht binnen 48 Stunden kontaktiert werden (Abs. 1g § 10 gilt entsprechend).
In diesen Fällen besteht weder ein Sonderkündigungsrecht noch ein sonstiger Garantieanspruch.
(11) Haftung für Angaben der Leads
FourLead haftet nicht für falsche, unvollständige oder irreführende Angaben von Interessenten.
Das Risiko der inhaltlichen Richtigkeit und wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Gespräche trägt ausschließlich der Kunde.
§ 2f Vertriebsschulung, Vertriebsanalyse & Performance-Reviews
(1) Leistungsgegenstand
Sofern vertraglich vereinbart, erbringt FourLead ergänzende Leistungen im Bereich Vertriebsschulung, Vertriebsanalyse und Vertriebsoptimierung.
Diese Leistungen können insbesondere umfassen:
- strukturierte Schulungseinheiten zur Gesprächsführung, Bedarfsermittlung, Einwandbehandlung und Abschluss,
- Analyse bestehender Vertriebs- und Bearbeitungsprozesse (z. B. Reaktionszeiten, Lead-Nachverfolgung, Zuständigkeiten),
- regelmäßige Performance- und Review-Meetings zur Auswertung von Vertriebskennzahlen,
- Einbindung von Vertriebsmitarbeitern des Kunden zur Vereinheitlichung von Abläufen und Standards.
Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder den Sonderbedingungen.
(2) Art der Leistung
Bei den Leistungen gemäß diesem Paragraphen handelt es sich ausschließlich um Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen.
FourLead schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht:
- eine bestimmte Abschlussquote,
- Umsatzsteigerungen,
- eine bestimmte Anzahl an Abschlüssen,
- eine bestimmte Leistung oder Entwicklung einzelner Vertriebsmitarbeiter.
Die Leistungen stellen keine Werkleistung dar.
(3) Keine Garantie, keine Erfolgszusage
Die Vertriebsschulung und Vertriebsanalyse begründen keine Garantie im Hinblick auf wirtschaftliche Ergebnisse, Abschlüsse oder Performance-Verbesserungen.
Insbesondere besteht kein Zusammenhang zwischen diesen Leistungen und etwaigen Lead-, Bewerber- oder Termin-Garantien.
Eine Anrechnung oder Verknüpfung mit Garantien ist ausgeschlossen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Verantwortung für Umsetzung
Die Umsetzung der vermittelten Inhalte, Empfehlungen und Maßnahmen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
FourLead übernimmt keine Haftung für:
- das Verhalten von Vertriebsmitarbeitern,
- die interne Umsetzung von Empfehlungen,
- unterlassene, verspätete oder fehlerhafte Maßnahmen,
- unternehmerische Entscheidungen des Kunden.
(5) Teilnahme von Mitarbeitern
Sofern Vertriebsmitarbeiter des Kunden an Schulungen oder Meetings teilnehmen, stellt der Kunde sicher, dass:
- diese zur Teilnahme berechtigt sind,
- interne Freigaben vorliegen,
- die Teilnahme während der regulären Arbeitszeit erfolgt.
FourLead übernimmt keine Verantwortung für arbeits-, datenschutz- oder mitbestimmungsrechtliche Pflichten des Kunden.
(6) Performance-Reviews & Empfehlungen
Im Rahmen von Performance-Reviews werden Kennzahlen, Abläufe und Vertriebsleistungen analysiert und besprochen.
Die hierbei gegebenen Einschätzungen, Empfehlungen und Hinweise stellen keine verbindlichen Anweisungen, sondern fachliche Empfehlungen dar.
Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
(7) Bonus- und Zusatzleistungen
Als Bonus oder ergänzende Leistung können insbesondere erbracht werden:
- direktes, praxisnahes Vertriebsfeedback,
- Hinweise zur besseren Abstimmung zwischen Marketing, Qualifizierung und Vertrieb,
- Definition klarer nächster Schritte und To-dos.
Bonusleistungen begründen keinen eigenständigen Rechtsanspruch und stellen keine Garantie dar.
(8) Abgrenzung zu Rechts- und Steuerberatung
FourLead erbringt keine Rechts-, Steuer- oder arbeitsrechtliche Beratung.
Etwaige Aussagen zu rechtlichen oder organisatorischen Themen erfolgen ausschließlich allgemein und unverbindlich.
Die Prüfung und Umsetzung obliegt dem Kunden.
§ 2g Besetzungs-/Einstellungsgarantie (Recruiting)
(1) Geltung
Für Recruiting-Kampagnen kann FourLead eine sogenannte Besetzungsgarantie aussprechen. Eine Besetzungsgarantie gilt ausschließlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im Angebot oder in einer Sondervereinbarung vereinbart wurde. Sie bezieht sich ausschließlich auf das im Angebot eindeutig benannte Stellenprofil. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten Recruiting-Leistungen als Dienstleistungen ohne Erfolgszusage gemäß § 3 Abs. (2).
(2) Gegenstand und Erfüllung der Garantie
Die Besetzungsgarantie umfasst die erfolgreiche Besetzung des im Angebot benannten Stellenprofils mit einem (1) Kandidaten innerhalb der vereinbarten Erstlaufzeit. Die Garantie gilt als erfüllt, sobald mindestens eine Einstellung auf das benannte Stellenprofil erfolgt ist. Mit der erfolgreichen Besetzung erlischt die Garantie vollständig, auch wenn der Kunde mehrere Einstellungen beabsichtigt oder weiterführenden Personalbedarf hat. Weitere Stellen oder zusätzliche Einstellungen sind nur dann Gegenstand der Garantie, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im Angebot vereinbart wurde.
Als Einstellung gilt der Abschluss eines Arbeits-, Lehr- oder freien Dienstvertrags zwischen dem Kunden und einem Kandidaten, der durch Maßnahmen von FourLead generiert oder vermittelt wurde – unabhängig davon, über welchen Kanal sich der Kandidat gemeldet hat (vgl. § 10 Abs. (1h) lit. d).
(3) Qualifizierter Kandidat
Als qualifiziert gilt jeder Kandidat, der die im Angebot oder Anforderungsprofil vereinbarten fachlichen und formalen Mindestanforderungen erfüllt. Subjektive Eindrücke aus persönlichem Kontakt (z. B. Sympathie, Auftreten) begründen für sich allein keine fehlende Qualifikation.
(4) Rüge nicht qualifizierter Kandidaten
Erachtet der Kunde einen übermittelten Kandidaten als nicht qualifiziert, hat er dies innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Übermittlung in Textform (z. B. E-Mail) unter Angabe einer sachlichen, auf das vereinbarte Anforderungsprofil bezogenen Begründung mitzuteilen. In diesem Fall hat FourLead das Recht zur Nachbesserung; der beanstandete Kandidat zählt nicht als qualifizierter Kandidat im Sinne dieser Garantie und wird durch einen gleichwertigen Kandidaten ersetzt. Erfolgt innerhalb der Frist keine oder keine sachlich begründete Rüge, gilt der Kandidat als qualifiziert.
(5) Rechtsfolgen bei Nichterfüllung
Wird die Besetzungsgarantie innerhalb der Erstlaufzeit nicht erfüllt, steht FourLead zunächst eine Karenzzeit von dreißig (30) Kalendertagen ab Ende der Erstlaufzeit zu, innerhalb derer die Besetzungsbemühungen fortgesetzt werden. Ansprüche aus der Garantie können frühestens nach Ablauf dieser Karenzzeit geltend gemacht werden.
Wurden innerhalb der Erstlaufzeit und der Karenzzeit keine qualifizierten Kandidaten vorgestellt, kann der Kunde die kostenlose Weiterarbeit in Anspruch nehmen.
(6) Umfang einer Rückerstattung
Eine Rückerstattung bezieht sich ausschließlich auf das Agenturhonorar im engeren Sinne. Nicht rückerstattet werden sämtliche Fremdkosten, insbesondere Werbebudgets/AdSpends (z. B. Meta Ads, Google Ads), Kosten für Stellenportale, Software- und Plattformgebühren sowie sonstige durchlaufende Posten. Diese Kosten gelten unabhängig vom Eintritt des Garantiefalls als vollständig verbraucht und sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.
(7) Umfang der kostenlosen Weiterarbeit
Die kostenlose Weiterarbeit gemäß Abs. (5) umfasst ausschließlich die Dienstleistungen von FourLead (insbesondere Kampagnenbetreuung, Creative-Iterationen, Vorqualifizierung im vereinbarten Umfang). Werbebudgets sowie Kosten für externe Platzierungen, Partnernetzwerke oder Drittanbieter sind hiervon ausgenommen und werden weiterhin vollständig vom Kunden getragen. Die kostenlose Weiterarbeit begründet keine Verlängerung der Vertragslaufzeit im Übrigen und endet mit erfolgreicher Besetzung des Stellenprofils.
(8) Mitwirkung, Geltendmachung, Zahlungsverzug
Voraussetzung sämtlicher Ansprüche aus der Besetzungsgarantie ist die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden gemäß § 10 – insbesondere Abs. (1g) und (1h) – während des gesamten Garantiezeitraums.
Für die Geltendmachung, die Berechnung des Garantiezeitraums, den maßgeblichen Starttermin sowie den Wegfall der Garantie bei Zahlungsverzug gelten § 2b Abs. (5), (8), (9) und (10) sinngemäß. Ansprüche aus der Besetzungsgarantie sind demnach binnen sieben (7) Kalendertagen nach Ablauf der Karenzzeit gemäß Abs. (5) in Textform geltend zu machen; andernfalls erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Garantie ersatzlos und der Vertrag läuft unverändert weiter.
(9) Erlöschen bei Mitwirkungsverstößen
Verletzt der Kunde eine Mitwirkungspflicht gemäß § 10 Abs. (1g) oder (1h), die für die Erreichung des Besetzungsziels erheblich ist, erlischt die Besetzungsgarantie mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Verstoßes. Die Vertragslaufzeit und Zahlungspflichten bleiben hiervon unberührt. Als erhebliche Verstöße gelten insbesondere die unterlassene Kontaktierung von Bewerbern gemäß § 10 Abs. (1g), das Anbieten nicht marktgerechter Konditionen gemäß § 10 Abs. (1h) lit. e sowie die eigenmächtige Deaktivierung oder Änderung laufender Kampagnen.
Wird das vertraglich vereinbarte Honorar durch den Kunden reduziert, verspätet bereitgestellt oder eigenmächtig pausiert, entfällt die Besetzungsgarantie automatisch und rückwirkend; einer Aufforderung oder Nachfristsetzung bedarf es in diesem Fall nicht.
(10) Prüfrecht
FourLead ist berechtigt, die Einhaltung der Mitwirkungspflichten gemäß § 10 Abs. (1g) und (1h) – insbesondere die Kontaktversuche des Kunden sowie die Qualität und Durchführung der Bewerbergespräche – jederzeit während der Vertragslaufzeit sowie bis zu drei (3) Monate nach Vertragsende zu prüfen. Dies schließt die Einsichtnahme in die Dokumentation im Bewerber-Management-System sowie die direkte Kontaktaufnahme mit Bewerbern zu Prüfzwecken ausdrücklich ein. Verweigert oder vereitelt der Kunde die Prüfung, erlischt der Anspruch auf die Besetzungsgarantie rückwirkend.
(11) Verhältnis zu anderen Garantien
Ist eine Besetzungsgarantie vereinbart, ersetzt diese vollständig eine etwaig bestehende Lead-Garantie (§ 2b) und Termin-Garantie (§ 2e) für dasselbe Projekt / Stelle. Eine parallele oder kumulative Geltendmachung mehrerer Garantien ist ausgeschlossen. Eine Umsatzgarantie gemäß § 2h bleibt hiervon unberührt, sofern sie sich auf ein gesondertes Neukundenprojekt bezieht.
§ 2h Umsatzgarantie
(1) Geltung
Für bestimmte Angebote und Kampagnenmodelle kann FourLead eine Umsatzgarantie aussprechen. Eine Umsatzgarantie gilt ausschließlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im Angebot oder in einer Sondervereinbarung vereinbart wurde. Der garantierte Umsatzbetrag, der Garantiezeitraum sowie die kampagnenspezifischen Parameter (insbesondere Mindestwerbebudget, Reaktionszeit, Durchschnittsauftragswert, Angebotslegungsfrist) ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Anlage „Garantiebedingungen". Ohne ausdrückliche Vereinbarung gelten die Leistungen als Dienstleistungen ohne Erfolgszusage gemäß § 3 Abs. (2).
(2) Definition des garantierten Umsatzes
Als Umsatz im Sinne dieser Garantie gilt die Summe aller Brutto-Auftragswerte aus Aufträgen, die dem Kunden aufgrund von Maßnahmen von FourLead gemäß Abs. (3) zugehen und deren Auftragserteilung innerhalb des Garantiezeitraums erfolgt.
Maßgeblich ist ausschließlich der Zeitpunkt der Auftragserteilung (unterzeichnetes Angebot, verbindliche Auftragsbestätigung, Werkvertrag oder gleichwertige verbindliche Willenserklärung des Endkunden). Unerheblich sind insbesondere:
– der Zeitpunkt der Rechnungslegung,
– der Zeitpunkt des Zahlungseingangs,
– der Zeitpunkt der Leistungserbringung, Montage oder Auslieferung,
– die Dauer bis zur Projektumsetzung,
– eine nachträgliche Stornierung, Rückabwicklung oder Zahlungsunfähigkeit des Endkunden.
Bei Aufträgen mit gestaffelter oder abschnittsweiser Umsetzung zählt der gesamte vereinbarte Brutto-Auftragswert zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Zusatz- und Folgeaufträge desselben Endkunden innerhalb des Garantiezeitraums werden ebenfalls angerechnet.
(3) Zurechnung (Attribution)
Ein Auftrag ist auf Maßnahmen von FourLead zurückzuführen, wenn der Endkunde:
a) über ein von FourLead bereitgestelltes Formular, eine Landingpage oder Werbeanzeige erfasst wurde,
b) im Lead- bzw. CRM-System von FourLead erfasst ist,
c) sich auf anderem Weg gemeldet hat (z. B. Telefon, E-Mail, Website, Social Media, persönliche Vorsprache), nachdem er mit Kampagneninhalten von FourLead in Kontakt gekommen ist, oder
d) durch einen gemäß lit. a bis c generierten Kontakt an den Kunden weiterempfohlen wurde.
Bei mehreren Kontaktpunkten genügt die Mitwirkung der Kampagne; Alleinursächlichkeit ist nicht erforderlich. Ist die Zurechnung im Einzelfall zweifelhaft, gilt die Erfassung im Lead- bzw. CRM-System als Zurechnung.
(4) Nachweis- und Dokumentationspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
a) jeden zurechenbaren Abschluss einschließlich Brutto-Auftragswert binnen zwei (2) Werktagen ab Auftragserteilung im von FourLead bereitgestellten System zu dokumentieren,
b) FourLead monatlich eine Aufstellung der zurechenbaren Abschlüsse zu übermitteln,
c) auf Anforderung geeignete Nachweise (z. B. Auftragsbestätigungen, Angebote oder Rechnungen, zulässigerweise um nicht erforderliche Daten reduziert) vorzulegen.
Erfüllt der Kunde diese Pflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist FourLead berechtigt, den erzielten Umsatz anhand des gemäß Abs. (5) festgelegten Durchschnittsauftragswerts und der Anzahl der übermittelten Leads bzw. der nicht dokumentierten Vorgänge zu ermitteln. Der so ermittelte Umsatz gilt als erzielt. Die Beweislast für einen geringeren tatsächlichen Umsatz trägt der Kunde.
(6) Reaktionszeit (24-Stunden-Kontaktpflicht)
Der Kunde ist verpflichtet, jeden übermittelten Lead binnen vierundzwanzig (24) Stunden nachweislich zu kontaktieren.
a) Die Frist läuft ausschließlich an Werktagen. Werktage im Sinne dieser Bestimmung sind Montag bis Freitag, ausgenommen die am Sitz des Kunden geltenden gesetzlichen Feiertage.
b) Geht ein Lead außerhalb eines Werktags oder nach [17:00] Uhr ein, beginnt die Frist am darauffolgenden Werktag um [08:00] Uhr.
c) Als Kontaktierung gilt ein dokumentierter Kontaktversuch in Form eines Telefonanrufs. Wird der Lead beim ersten Versuch nicht erreicht, sind innerhalb der folgenden achtundvierzig (48) Werktagsstunden mindestens drei (3) weitere Kontaktversuche zu unterschiedlichen Tageszeiten sowie zusätzlich eine Kontaktaufnahme in Textform (E-Mail, SMS oder WhatsApp) vorzunehmen.
d) Der Kunde trägt die Beweislast für die fristgerechte Kontaktierung. Als Nachweis gelten insbesondere Anruf-, SMS- und E-Mail-Protokolle sowie die Dokumentation im bereitgestellten CRM-System.
e) Diese Bestimmung geht der Regelung des § 10 Abs. (1g) vor, soweit eine Umsatzgarantie vereinbart ist.
(7) Weitere Voraussetzungen der Umsatzgarantie
Die Umsatzgarantie setzt kumulativ voraus, dass der Kunde während des gesamten Garantiezeitraums:
a) die Reaktionszeit gemäß Abs. (6) durchgehend einhält,
b) jedem qualifizierten Interessenten nach Bedarfsklärung binnen [5] Werktagen ein schriftliches Angebot legt,
c) das vereinbarte Mindestwerbebudget vollständig zur Verfügung stellt und dessen Ausschöpfung nicht behindert,
d) das Preisniveau sowie den Leistungs- bzw. Produktumfang gegenüber dem Stand bei Vertragsabschluss nicht wesentlich verändert,
e) über ausreichende personelle, technische und logistische Kapazität verfügt, um die generierte Nachfrage zu bedienen, und keinen Auftrags- oder Annahmestopp verhängt,
f) keine zurechenbaren Aufträge aus Kapazitäts-, Termin- oder Wirtschaftlichkeitsgründen ablehnt,
g) das von FourLead bereitgestellte CRM- bzw. Lead-Management-System ordnungsgemäß nutzt und Bearbeitungsstände laufend aktuell hält,
h) an den Feedback-, Strategie- und Performance-Meetings gemäß § 10 Abs. (5) teilnimmt und – sofern vereinbart – an den Vertriebsschulungen gemäß § 2f mitwirkt,
i) sich zu keinem Zeitpunkt mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet; § 2b Abs. (10) gilt sinngemäß.
(8) Berechnung des Garantiezeitraums
Der Garantiezeitraum endet erst, wenn kumulativ:
a) der im Angebot definierte Kalenderzeitraum ab Live-Gang der Kampagne abgelaufen ist, und
b) das dem Garantiezeitraum anteilig zugeordnete Werbebudget vollständig ausgeschöpft wurde.
Für die anteilige Budgetzuordnung sowie für den maßgeblichen Starttermin und die Auswirkungen von Verschiebungen gelten § 2b Abs. (8) und (9) sinngemäß.
(9) Rechtsfolgen bei Nichterfüllung
Wird der garantierte Umsatz innerhalb des Garantiezeitraums nicht erreicht, steht FourLead zunächst eine Karenzzeit von dreißig (90) Kalendertagen ab Ende des Garantiezeitraums zu, innerhalb derer die Maßnahmen fortgesetzt werden. Ansprüche aus der Garantie können frühestens nach Ablauf dieser Karenzzeit geltend gemacht werden.
Wird der garantierte Umsatz auch nach Ablauf der Karenzzeit nicht erreicht, kann der Kunde die kostenlose Weiterarbeit in Anspruch nehmen. Diese umfasst ausschließlich die Dienstleistungen von FourLead (insbesondere Kampagnenbetreuung, Creative-Iterationen, Optimierung, Vorqualifizierung im vereinbarten Umfang). Werbebudgets sowie Kosten für Plattformen, Drittanbieter und Fremdleistungen sind hiervon ausgenommen und weiterhin vollständig vom Kunden zu tragen. Die kostenlose Weiterarbeit begründet keine Verlängerung der Vertragslaufzeit und endet mit Erreichen des garantierten Umsatzbetrags.
Eine Rückerstattung des Agenturhonorars besteht nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich im Angebot vereinbart wurde. In diesem Fall gilt § 2g Abs. (6) sinngemäß; die Rückerstattung ist in jedem Fall auf das für den Garantiezeitraum tatsächlich gezahlte Agenturhonorar im engeren Sinne begrenzt.
(10) Abschließende Regelung und Haftungsbegrenzung
Die Rechtsfolgen gemäß Abs. (9) sind abschließend. Insbesondere bestehen keine Ansprüche auf:
– Zahlung der Differenz zwischen garantiertem und tatsächlich erzieltem Umsatz,
– Ersatz entgangenen Gewinns oder sonstiger Folgeschäden,
– Gewährleistung, Preisminderung, Rücktritt oder Wandlung,
– Ersatz von Werbebudgets, Fremdkosten oder durchlaufenden Posten.
Die Umsatzgarantie stellt keine Zusicherung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, sondern eine vertraglich begrenzte Nachbesserungszusage im Sinne des Abs. (9) dar. Die Haftung von FourLead im Zusammenhang mit der Umsatzgarantie ist der Höhe nach auf das für den Garantiezeitraum gezahlte Agenturhonorar begrenzt. § 15 bleibt im Übrigen unberührt.
(11) Erlöschen bei Mitwirkungsverstößen und Prüfrecht
Verletzt der Kunde eine Voraussetzung gemäß Abs. (6) oder (7), erlischt die Umsatzgarantie mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Verstoßes. Die Vertragslaufzeit und die Zahlungspflichten bleiben hiervon unberührt.
FourLead ist berechtigt, die Einhaltung der Voraussetzungen gemäß Abs. (4), (6) und (7) jederzeit während der Vertragslaufzeit sowie bis zu drei (3) Monate nach Vertragsende zu prüfen. Dies schließt die Einsichtnahme in das CRM- bzw. Lead-Management-System, in Kontaktprotokolle und in Umsatznachweise sowie die direkte Kontaktaufnahme mit übermittelten Interessenten zu Prüfzwecken ausdrücklich ein. Verweigert oder vereitelt der Kunde die Prüfung, erlischt der Anspruch aus der Umsatzgarantie rückwirkend.
(12) Geltendmachung
Ansprüche aus der Umsatzgarantie sind binnen sieben (7) Kalendertagen nach Ablauf der Karenzzeit gemäß Abs. (9) in Textform geltend zu machen. Andernfalls erlöschen sämtliche Ansprüche aus der Garantie ersatzlos; der Vertrag läuft unverändert weiter. § 2b Abs. (5) gilt im Übrigen sinngemäß.
(13) Verhältnis zu anderen Garantien
Ist eine Umsatzgarantie vereinbart, ersetzt diese für dasselbe Projekt vollständig eine etwaig bestehende Lead-Garantie (§ 2b) sowie Termin-Garantie (§ 2e). Eine parallele oder kumulative Geltendmachung mehrerer Garantien ist ausgeschlossen. Eine Besetzungsgarantie gemäß § 2g bleibt hiervon unberührt, sofern sie sich auf ein gesondertes Recruiting-Projekt bezieht.
§ 2i Verifikation bei Garantien, Falschangaben und sofortiger Garantieverfall
(1) Anwendungsbereich.
Diese Bestimmung gilt für sämtliche vereinbarten Garantien, insbesondere die Lead-Garantie (§ 2b), die Termin-Garantie (§ 2e), die Besetzungsgarantie (§ 2g) und die Umsatzgarantie (§ 2h). Sie ergänzt die dort geregelten Prüfrechte (§ 2g Abs. 10, § 2h Abs. 11) und geht diesen im Zweifel vor.
(2) Verifikationsrecht.
FourLead ist berechtigt, die vom Kunden dokumentierten Angaben durch direkte Kontaktaufnahme mit den übermittelten Leads, Bewerbern, Interessenten und Endkunden zu überprüfen (telefonisch, per E-Mail oder in Textform). Die Prüfung kann insbesondere umfassen:
a) ob, wann und wie oft eine Kontaktierung tatsächlich erfolgt ist (§ 2h Abs. 6, § 10 Abs. 1g),
b) ob und mit welchem Inhalt ein Angebot gelegt wurde (§ 2h Abs. 7 lit. b),
c) ob ein Termin angeboten, vereinbart, abgesagt oder wahrgenommen wurde,
d) ob ein Auftrag erteilt wurde, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Brutto-Auftragswert (§ 2h Abs. 2, Abs. 4),
e) ob eine Einstellung erfolgt ist bzw. welche Konditionen kommuniziert wurden (§ 2g Abs. 2, § 10 Abs. 1h lit. e),
f) ob dem Interessenten Leistungs-, Preis- oder Verfügbarkeitsangaben kommuniziert wurden, die vom Stand bei Vertragsabschluss wesentlich
abweichen (§ 2h Abs. 7 lit. d, lit. f).
Ein Anlass oder Verdacht ist für die Ausübung des Verifikationsrechts nicht erforderlich; das Recht besteht anlassunabhängig.
(3) Durchführung.
FourLead tritt bei der Verifikation als vom Kunden beauftragter Dienstleister auf. Die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Qualitätssicherung und Leistungsprüfung; verbindliche Aussagen zu Preisen, Verträgen oder rechtlichen Inhalten werden nicht getroffen (§ 2e Abs. 2 gilt entsprechend). Verifikationsgespräche dürfen, soweit rechtlich zulässig, aufgezeichnet und dokumentiert werden.
(4) Beweiswirkung der Verifikationsergebnisse.
Weicht das Ergebnis der Verifikation von der Dokumentation des Kunden ab, gilt das Verifikationsergebnis als maßgeblich, sofern der Kunde nicht binnen fünf (5) Werktagen nach Mitteilung durch objektiv nachprüfbare Nachweise (insbesondere Anruf-, SMS- und E-Mail-Protokolle, CRM-Einträge mit unveränderbarem Zeitstempel, Auftragsbestätigungen) einen abweichenden Sachverhalt belegt.
(5) Sofortiger und rückwirkender Wegfall der Garantie bei Falschangaben.
Ergibt die Verifikation, dass der Kunde gegenüber FourLead unrichtige, unvollständige, irreführende oder nachträglich veränderte Angaben gemacht hat, entfällt jede vereinbarte Garantie automatisch, sofort, rückwirkend und ersatzlos. Als Falschangabe gelten insbesondere:
a) die Dokumentation von Kontaktversuchen, die tatsächlich nicht oder nicht innerhalb der Frist erfolgt sind,
b) das Rückdatieren, Ergänzen oder Verändern von Einträgen im CRM- bzw. Bewerber-Management-System,
c) das Nichtmelden zurechenbarer Aufträge, Abschlüsse, Bewerbungen oder Einstellungen (§ 2g Abs. 2, § 2h Abs. 3, § 10 Abs. 1h lit. d),
d) die Angabe eines niedrigeren als des tatsächlich vereinbarten Brutto-Auftragswerts,
e) die Behauptung fehlender Qualifikation eines Kandidaten wider besseres Wissen (§ 2g Abs. 4),
f) die unzutreffende Bestätigung, dass ein Angebot gelegt oder ein Termin angeboten wurde,
g) das Verschweigen eines Auftrags-, Annahme- oder Einstellungsstopps sowie nicht marktgerechter Konditionen (§ 2h Abs. 7 lit. e, § 10 Abs. 1h lit. e).
Ein Verschulden ist nicht erforderlich; auf die Kenntnis einzelner Mitarbeiter des Kunden kommt es nicht an. Der Kunde hat für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Vertriebspartner und Erfüllungsgehilfen einzustehen.
(6) Abweichender Sachverhalt ohne Falschangabe.
Ergibt die Verifikation, dass der tatsächliche Sachverhalt von der Dokumentation wesentlich abweicht, ohne dass eine Falschangabe gemäß Abs. 5 vorliegt (z. B. Missverständnisse in der internen Prozessdokumentation), entfällt die Garantie mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Abweichung. Abs. 7 bleibt unberührt.
(7) Rechtsfolgen des Garantieverfalls.
Im Fall des Abs. 5 bestehen insbesondere keine Ansprüche auf:
– Rückerstattung des Agenturhonorars,
– kostenlose Weiterarbeit (§ 2g Abs. 5 und 7, § 2h Abs. 9),
– Karenzzeit,
– Sonderkündigungsrecht (§ 2b Abs. 5, § 2e Abs. 8),
– Gewährleistung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz.
Vertragslaufzeit, Zahlungsplan und Fälligkeiten bleiben vollständig unberührt. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
(8) Mitwirkung an der Verifikation.
Der Kunde ist verpflichtet, die Verifikation aktiv zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere:
a) die Bereitstellung von Einsicht in CRM- bzw. Bewerber-Management-System, Kontaktprotokolle, Angebots- und Auftragsdokumentation binnen fünf (5) Werktagen nach Anforderung,
b) die vollständige und unverfälschte Herausgabe der Kontaktdaten der betroffenen Leads, Bewerber und Endkunden,
c) die Unterlassung jeder Einflussnahme auf Leads, Bewerber, Endkunden oder eigene Mitarbeiter im Hinblick auf die Verifikation.
Verweigert, verzögert oder vereitelt der Kunde die Verifikation – insbesondere durch Einflussnahme gemäß lit. c – erlischt jede vereinbarte Garantie rückwirkend und ersatzlos.
(9) Zeitlicher Rahmen und Aufbewahrung.
Das Verifikationsrecht besteht jederzeit während der Vertragslaufzeit sowie bis zu sechs (6) Monate nach Vertragsende bzw. nach Ablauf der Karenzzeit (§ 2g Abs. 5, § 2h Abs. 9), je nachdem, was später endet. Der Kunde bewahrt die zugrunde liegende Dokumentation für diesen Zeitraum revisionssicher auf.
(10) Datenschutz.
Der Kunde bleibt hinsichtlich der ihm übermittelten Leads, Bewerber und Endkunden Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Er stellt sicher, dass seine Datenschutzinformationen die Kontaktaufnahme durch beauftragte Dienstleister zu Zwecken der Qualitätssicherung und Leistungsprüfung abdecken, und erteilt FourLead insoweit die erforderliche Weisung. Ergänzend gelten § 14 Abs. 2a und 2c.
(11) Weitergehende Ansprüche.
Bei Falschangaben gemäß Abs. 5 bleiben weitergehende Rechte von FourLead unberührt, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 7 Abs. 4), Ansprüche auf Ersatz des daraus entstandenen Aufwands sowie Ansprüche wegen arglistiger Irreführung.
§ 3 Vergütung und Durchführung
(1) Die Vergütung für unsere Leistungen richtet sich nach Ihrer individuellen Bestellung bzw. dem jeweils vereinbarten Angebot gemäß § 2 (Leistungsumfang). Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten die dort festgelegten Preise und Konditionen.
(2) Wir verpflichten uns zur sorgfältigen und fachgerechten Durchführung der vereinbarten Leistungen. Ein konkreter Erfolg – insbesondere wirtschaftlicher, geschäftlicher oder strategischer Art – ist nicht geschuldet, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(3) Zusätzlich zur vereinbarten Vergütung erstatten Sie uns gegen Nachweis notwendige Auslagen, sofern diese im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anfallen.
Werbebudgets für Plattformen (z. B. Meta, Google) sind nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten und werden separat getragen bzw. direkt durch den Kunden an die Anbieter gezahlt.
(4) Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte oder Subunternehmereinzusetzen, ohne dass es hierfür Ihrer gesonderten Zustimmung bedarf.
(5) Wir führen keine eigene Rechtsberatung durch und übernehmen keine rechtliche Prüfung der umgesetzten Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht.
Sofern im Rahmen unserer Leistungen – etwa bei der Erstellung von Websites – die Bereitstellung datenschutzkonformer Inhalte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) oder anderer rechtlich relevanter Textinhalte vereinbart wurde, erfolgt diese auf Grundlage eines Rechtspakets, das wir in Kooperation mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei anbieten. Die Inhalte werden anhand einer Konfiguration durch die Kanzlei erstellt und von uns nach bestem Wissen und Gewissen eingebunden.
Trotzdem gilt: Die finale rechtliche Prüfung und Verantwortung verbleibt beim Auftraggeber. Eine verbindliche rechtliche Absicherung ist nur durch eine individuelle rechtliche Beratung möglich.
(6) Kommen im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Tools oder Softwarelösungen (z. B. OpenAI GPT-Modelle) zum Einsatz, erfolgt deren Nutzung auf Grundlage allgemein zugänglicher Systeme.
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Unbedenklichkeit von Ergebnissen, die durch diese Tools generiert werden. Die Überprüfung der Inhalte (insb. auf rechtliche, ethische oder fachliche Korrektheit) obliegt Ihnen.
(7) Werden Leistungen im Ausnahmefall unentgeltlich erbracht, erfolgt dies ohne rechtliche Verpflichtung oder Haftungsübernahme, mit Ausnahme gesetzlich zwingender Haftung, z. B. bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Bei individuell beauftragten Webprojekten (z. B. Website, Landingpage oder Funnel) gelten – sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – folgende Zahlungsmodalitäten:
– 50 % der vereinbarten Vergütung sind zu Projektbeginn fällig (nach Auftragsbestätigung).
– Die verbleibenden 50 % werden spätestens 2 Monate nach Projektstart oder mit Fertigstellung des Projekts fällig – je nachdem, was zuerst eintritt.
Voraussetzung ist, dass FourLead seinen Teil der Leistung ordnungsgemäß erbracht hat und sich nicht im Verzug befindet.
Zweck dieser Regelung ist der Schutz vor zeitlich unbegrenzten Verzögerungen auf Kundenseite. Die Verpflichtung zur Zahlung bleibt auch bestehen, wenn projektseitige Mitwirkungspflichten durch den Kunden ausbleiben oder das Projekt durch Kundenverzug blockiert wird.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation unserer Leistungen – etwa auf unserer Website, in Broschüren, auf Social Media oder in Pitches – stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern ist als unverbindliche Darstellung unseres Leistungsportfolios zu verstehen.
Unsere schriftlichen Angebote gelten – sofern nicht anders vermerkt – für die Dauer von 1 Monat als verbindliches Vertragsangebot. Danach sind sie freibleibend.
Für Präsentationen, Pitches, Angebote, Konzepte, Kostenvoranschläge oder sonstige – insbesondere kostenfreie – Vorleistungen (gleich ob in physischer oder digitaler Form) verbleiben sämtliche Rechte bei uns.
Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe ist nicht gestattet, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Eine rechtsverbindliche Beauftragung können Sie über verschiedene Wege erklären, insbesondere:
• durch Klick auf Bestell- oder Anfrage-Buttons auf unserer Website oder über Drittplattformen,
• durch Übermittlung ausgefüllter Auftragsunterlagen (per E-Mail, Post, Messenger, etc.),
• durch mündliche oder schriftliche Beauftragung im Rahmen von Gesprächen, Terminen, Messen oder Veranstaltungen,
• durch Rückantwort auf ein von uns übermitteltes Angebot.
Sie sind an Ihre Beauftragung 14 Tage ab Zugang bei uns gebunden.
(3) Mit der Beauftragung stimmen Sie automatisch diesen AGB sowie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.
(4) Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beauftragung in der Regel per E-Mail, schriftlich oder über ein anderes Kommunikationsmittel. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Vertrags dar, es sei denn, sie enthält ausdrücklich die Annahmeerklärung.
Auch Dritte können in unserem Namen die Bestätigung übermitteln, wenn die Beauftragung über deren Plattform erfolgte.
(5) Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst zustande, wenn:
• wir die Beauftragung ausdrücklich annehmen,
• mit der Leistungserbringung beginnen,
• eine Rechnung stellen oder
• die Leistung (ganz oder teilweise) erbringen.
Die Annahme kann gleichzeitig mit der Eingangsbestätigung erfolgen.
(6) Bei mehreren Vertragspartnern (z. B. bei Personengesellschaften oder gemeinschaftlicher Beauftragung) haften alle Partner gesamtschuldnerisch. Wir dürfen uns zur Durchführung des Vertrags auf die Weisungen eines einzelnen Vertragspartners stützen, sofern nicht schriftlich widersprochen wurde. Ein solcher Widerspruch kann zur Beendigung des Vertragsverhältnisses wegen fehlender Mitwirkung führen.
§ 5 Zugang zu digitalen Plattformen und Konten
(1) Für bestimmte Leistungen stellen wir Ihnen Zugang zu einer oder mehreren digitalen Plattformen bereit. Dazu zählen insbesondere:
• ein Kundenportal zur Übermittlung und Einsicht projektbezogener Informationen,
• ein internes CRM-System zur Verwaltung von Kontakten, Leads und Kampagnendaten.
(2) Sofern für die Nutzung ein Benutzerkonto erforderlich ist, erfolgt die Anmeldung über Einladung oder Registrierung. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.
(3) Der Zugang ist personenbezogen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder gemeinsame Nutzung (Accountsharing) ist unzulässig.
Sie sind für die sichere Verwahrung Ihrer Zugangsdaten sowie für alle Handlungen über Ihr Konto verantwortlich.
(4) Die Nutzung unserer Plattformen darf nicht missbräuchlich erfolgen. Insbesondere ist Folgendes untersagt:
• Eingriffe in die Funktionsweise oder Sicherheit der Plattform (z. B. durch Schadsoftware oder automatisierte Abfragen),
• das massenhafte oder automatisierte Sammeln von Daten (z. B. durch Bots, Scraper, Crawler),
• die unbefugte Nutzung oder Weitergabe von Inhalten der Plattform,
• das Veröffentlichen von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind.
(5) Wir behalten uns vor, den Zugang zu sperren, wenn ein Verstoß vorliegt. Sperren, die auf Sicherheitsprüfungen oder Beschränkungen der Plattformbetreiber (z. B. Meta/Google) beruhen, gelten nicht als von uns zu vertretender Mangel. Eine Sperre entbindet nicht von Zahlungspflichten aus bereits vereinbarten Leistungen.
(6) Die Plattform dient ausschließlich der Zusammenarbeit im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses.
Ein Vertragsverhältnis entsteht nicht allein durch die Registrierung oder Nutzung des Kontos, sondern nur durch Beauftragung und Annahme gemäß § 4 dieser AGB.
(7) Sollte eine Nutzung ohne Benutzerkonto möglich sein (z. B. durch Direktzugriff auf Projektformulare), gilt: Mit Nutzung der Plattform erklären Sie sich mit diesen AGB und der Datenschutzerklärung einverstanden.
(8)
§ 6 Preise, Zahlung, Verzug, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zusatzkosten
(1) Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(1a) Sämtliche Preise und Vergütungen verstehen sich in Euro (EUR). Bei Kunden mit Sitz außerhalb der Eurozone erfolgt die Abrechnung ebenfalls in Euro. Wechselkursrisiken und etwaige Umrechnungsgebühren trägt der Kunde.
(2) Die Vergütung ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nach Vertragsabschluss und vor Leistungsbeginn fällig. Bei Werkleistungen ist die Vergütung spätestens mit Abnahme oder vertragsgemäßer Übergabe fällig.
(3) Zahlungsabwicklung per SEPA-Lastschrift:
Mit Vertragsschluss stellen Sie uns Ihre Bankverbindung (IBAN) zur Verfügung und erteilen uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
Die Zahlung wird von uns automatisch zum Fälligkeitstermin eingezogen. Das Mandat gilt bis auf Widerruf und kann auch für zukünftige Vertragsverhältnisse genutzt werden.
Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder fehlerhafter Angaben fehlschlagen, behalten wir uns vor, entstehende Rücklastschriftkosten weiterzugeben.
Sie stellen sicher, dass hinterlegte Zahlungsmittel für Werbeplattformen jederzeit gültig sind. Rücklast- und Fremdgebühren (z. B. Payment-Provider, Banken) tragen Sie.
(4) Sofern in Einzelfällen alternative Zahlungsmethoden (z. B. Überweisung oder Zahlungsdienstleister) vereinbart werden, werden diese individuell kommuniziert. Ein Anspruch auf bestimmte Zahlungsarten besteht nicht. Für Kunden mit Sitz außerhalb des SEPA-Raums oder bei Nichtverfügbarkeit von SEPA-Lastschriftverfahren gelten die individuell vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Bankgebühren für internationale Überweisungen oder Währungsumrechnungen trägt der Kunde.
(5) Die Rechnung ist – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug gelten die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer gemäß dem am Sitz von FourLead geltenden Recht (z. B. österreichisches Unternehmensgesetzbuch) bzw. dem Recht des jeweiligen Vertragslandes, soweit zwingend anzuwenden.
Bei Vereinbarung von Raten wird bei Ausbleiben der zweiten Rate der gesamte Restbetrag sofort fällig.
(6) Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis und unter den gleichen Bedingungen.
(7) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ein Inkassounternehmen (z. B. Creditreform) mit dem Einzug der Forderung zu beauftragen.
Mit Vertragsschluss willigen Sie ein, dass wir zu diesem Zweck notwendige Daten (z. B. Name, Anschrift, Rechnungsnummer, Betrag, Fälligkeit) an das Inkassounternehmen übermitteln dürfen.
(8) Zusätzliche Gebühren, externe Kosten oder behördliche Abgaben (z. B. für Hosting, Domains, Lizenzen o. ä.) sind nicht im Preis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
Von uns ggf. verauslagte Kosten sind Ihnen gesondert zu erstatten.
(9) Bei stundenbasierten Leistungen erfolgt die Abrechnung im 15-Minuten-Takt (0,25 Stunden).
Nicht genutzte Stunden aus pauschalierten Zeitkontingenten oder Projektpaketen verfallen nach Abschluss des vereinbarten Leistungszeitraums. Eine Übertragung oder Auszahlung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen.
§ 6a Pausierung, Iterationen, Leistungsfortführung und Kontingentregelung
(1) Fortbestehende Vergütungspflicht unabhängig vom Kampagnenstatus
Die vertraglich vereinbarte Vergütung stellt eine zeitbasierte Retainer-Vergütung dar und ist nicht an den jeweiligen Status einzelner Kampagnen, Anzeigen oder Werbeschaltungen gekoppelt.
Die Vergütungspflicht bleibt insbesondere auch dann uneingeschränkt bestehen, wenn:
- Kampagnen durch FourLead vorübergehend pausiert werden,
- Iterationen, Tests oder strategische Anpassungen vorgenommen werden,
- Kampagnen aufgrund unzureichender Performance analysiert, restrukturiert oder optimiert werden,
- Werbeschaltungen temporär ausgesetzt werden, um die Ergebnisse nachhaltig zu verbessern.
(2) Pausierung durch FourLead aus Optimierungsgründen
FourLead ist berechtigt, Kampagnen aus eigener fachlicher Einschätzung temporär zu pausieren, wenn dies aus strategischen, wirtschaftlichen oder qualitativen Gründen sinnvoll erscheint, insbesondere zur:
- Performance-Analyse,
- Neuausrichtung der Zielgruppen,
- Überarbeitung von Creatives, Texten oder Funnels,
- technischen oder strukturellen Optimierungen.
Eine solche Pausierung stellt keine Leistungsunterbrechung, keinen Leistungsverzug und keinen Mangel dar.
(3) Fortlaufende Leistungserbringung während Pausierungen
Auch während einer Pausierung gemäß Abs. 2 oder bei eingeschränkter Kampagnenschaltung erbringt FourLead weiterhin Leistungen, insbesondere:
- Analyse bestehender Kampagnen und Daten,
- Erstellung, Anpassung und Iteration von Creatives, Texten und Strukturen,
- strategische Planung und Optimierung,
- technische oder konzeptionelle Weiterentwicklungen.
Die Leistungserbringung endet daher nicht mit der Pausierung einzelner Kampagnenbestandteile.
(4) Pausierung wegen fehlender Mitwirkung oder Zahlungsverzug
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 10 nicht oder nicht rechtzeitig nach oder befindet sich mit Zahlungen in Verzug, ist FourLead berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen.
Auch in diesem Fall gilt:
- der vereinbarte Zahlungsplan bleibt vollständig aufrecht,
- die Vertragslaufzeit läuft unverändert weiter,
- ein Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Vertragsverlängerung besteht nicht.
(5) Kontingentregelung bei durch FourLead veranlasster Pausierung
Sofern FourLead Kampagnen aus eigenen Gründen (z. B. Optimierung, Iteration, Performance-Neuausrichtung) pausiert, werden nicht genutzte Leistungszeiträume oder Kampagnenkontingente dem Kunden nicht entzogen, sondern:
- als offenes Restkontingent geführt,
- an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt oder
- nach Ablauf der Mindestlaufzeit innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten flexibel auf Abruf erbracht.
Ein Verfall dieser Kontingente findet nicht statt.
(6) Abgrenzung zur Zahlungs- und Laufzeitregelung
Die Regelung gemäß Abs. 5 betrifft ausschließlich den Leistungsumfang, nicht jedoch:
- den Zahlungsplan,
- die Fälligkeiten,
- die Vertragslaufzeit.
Insbesondere bleibt der Zahlungsplan auch dann unverändert bestehen, wenn Leistungszeiträume nachgelagert erbracht werden.
(7) Beispielhafte Klarstellung (ohne Rechtsanspruch)
Wurden innerhalb einer dreimonatigen Vertragslaufzeit Zahlungen für drei Monate geleistet, jedoch aufgrund von Optimierungsmaßnahmen nur zwei Monate aktiv Werbung geschaltet, entsteht ein freies Restkontingent.
Dieses kann gemäß Abs. 5 zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.
Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Rückzahlung oder Laufzeitverlängerung.
(8) Keine Haftung aus berechtigter Pausierung
FourLead haftet nicht für wirtschaftliche, zeitliche oder strategische Nachteile, die aus einer berechtigten Pausierung, Iteration oder Optimierungsmaßnahme gemäß diesem Paragraphen resultieren.
§ 6b Verhältnis von Kontingenten zur Vertragslaufzeit und vorzeitige Autoverlängerung
(1) Grundsatz.
Die vertraglich vereinbarte Laufzeit bemisst sich grundsätzlich nach dem Kalenderzeitraum gemäß § 7. Sie kann sich jedoch gemäß den nachfolgenden Bestimmungen bei vorzeitigem Kontingentverbrauch verkürzen.
(2) Vorzeitiger Kontingentverbrauch.
Werden sämtliche im Vertrag enthaltenen Leistungskontingente vor Ablauf der kalendarischen Vertragslaufzeit vollständig eingelöst – insbesondere durch parallele Kampagnenschaltung –, so gilt der Zeitpunkt der vollständigen Einlösung als vorgezogenes Laufzeitende im Sinne der Autoverlängerung.
(3) Information über Kontingentstand.
FourLead ist bemüht, den Kunden rechtzeitig über den Verbrauchsstand seiner Kontingente zu informieren. Eine unterlassene oder verspätete Mitteilung berührt die Wirksamkeit der Autoverlängerung gemäß Abs. (2) jedoch nicht.
Der Kunde ist eigenverantwortlich verpflichtet, den Stand seiner Leistungskontingente zu überwachen – insbesondere wenn er eine parallele Einlösung veranlasst oder dieser zustimmt. Der aktuelle Kontingentstand kann jederzeit bei FourLead erfragt oder – sofern verfügbar – über das Kundenportal gemäß § 5 eingesehen werden.
(4) Gestaffelte Kündigungsfrist bei vorzeitigem Kontingentverbrauch.
Werden Kontingente parallel eingelöst und verkürzt sich dadurch die effektive Leistungsdauer, berechnet sich die Kündigungsfrist wie folgt:
– Effektive Leistungsdauer ab 3 Monaten: 30 Kalendertage vor dem vorgezogenen Laufzeitende, sofern im Angebot nicht anders definiert.
– Effektive Leistungsdauer ab 2 Monaten, aber unter 3 Monaten: 14 Kalendertage vor dem vorgezogenen Laufzeitende.
– Effektive Leistungsdauer unter 2 Monaten: 7 Kalendertage vor dem vorgezogenen Laufzeitende.
Als effektive Leistungsdauer gilt der Zeitraum vom Kampagnenstart bis zum tatsächlichen oder voraussichtlichen vollständigen Kontingentverbrauch. Die reguläre Kündigungsfrist gemäß § 7 Abs. (3) wird durch diese Sonderregelung ersetzt, soweit ein vorgezogenes Laufzeitende gemäß Abs. (2) eintritt.
(5) Keine Verkürzung bei FourLead-veranlasster Parallelnutzung.
Eine Vorverlegung des Laufzeitendes gemäß Abs. (2) tritt nur ein, wenn die parallele Einlösung auf Wunsch oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfolgt. Wird die parallele Nutzung ausschließlich durch FourLead aus Optimierungsgründen veranlasst, gilt § 6a Abs. (5); die kalendarische Laufzeit bleibt in diesem Fall unberührt.
(6) Neue Kontingente bei Verlängerung.
Mit jeder Vertragsverlängerung – ob regulär oder vorgezogen – entstehen neue Leistungskontingente gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang. Restkontingente aus der vorangegangenen Laufzeit gemäß § 6a Abs. (5), die auf eine von FourLead veranlasste Pausierung zurückzuführen sind, werden zusätzlich erbracht.
(7) Vergütung.
Die Vergütungspflicht für die neue Laufzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Autoverlängerung – auch wenn diese vorgezogen eintritt. Bereits geleistete Zahlungen für die ursprüngliche Kalenderlaufzeit werden nicht erstattet.
(8) Beispielhafte Klarstellung (ohne eigenständigen Rechtsanspruch).
Bucht ein Kunde 3 Kontingente auf 3 Monate Laufzeit und werden alle 3 Kontingente durch parallele Schaltung innerhalb von 5 Wochen verbraucht, so endet die Laufzeit nach 5 Wochen. FourLead informiert den Kunden, dieser hat gemäß Abs. (4) 7 Kalendertage Zeit zu kündigen. Kündigt er nicht, startet eine neue Vertragslaufzeit mit neuen Kontingenten ab diesem Zeitpunkt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrags beginnt – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – mit unserer schriftlichen oder digitalen Auftragsbestätigung gegenüber dem Kunden.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, endet der Vertrag:
• im Fall eines einmaligen Projekts (z. B. Website, Funnel) mit Erfüllung der vereinbarten Leistung,
• im Fall laufender Leistungen (z. B. Kampagnenbetreuung, Recruiting, Social Media) mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
(3) Verträge mit einer Mindestlaufzeit (z. B. 3, 6, 12 oder 24 Monate) verlängern sich automatisch um dieselbe Laufzeit,
sofern sie nicht spätestens 4 Wochen vor Laufzeitende von einer der Parteien schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
In diesem Fall sind bereits entstandene Kosten, Aufwände und bis dahin erbrachte Leistungen anteilig abzurechnen oder vollständig zu vergüten – je nach Leistungsfortschritt.
(5) Die Kündigung kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich (z. B. per Brief) erfolgen.
(6) Eine vom Kunden gewünschte oder durch den Kunden verursachte Unterbrechung, Verzögerung oder Pausierung der Kampagne (z. B. Betriebsurlaub, saisonale Pausen, Feiertage) führt weder zu einer Unterbrechung noch zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Laufzeit.
Eine Pausierung ist grundsätzlich nicht geschuldet und bedarf in jedem Fall der vorherigen Zustimmung von FourLead. Eine Zustimmung erfolgt ausschließlich in Textform (z. B. E-Mail) und betrifft nur den ausdrücklich vereinbarten Zeitraum. Ohne eine solche Bestätigung gilt die Kampagne nicht als pausiert.
Der Zahlungsplan, sämtliche Fälligkeiten sowie Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen bleiben durch eine Pausierung vollständig unberührt. Sie richten sich weiterhin ausschließlich nach der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit.
Stimmt FourLead einer Pausierung zu, können die während der vereinbarten Pause nicht erbrachten Kampagnenleistungen, innerhalb der bestehenden Vertragslaufzeit nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Nachholung besteht jedoch nur, soweit FourLead dem ausdrücklich zustimmt. Eine Pausierung führt in keinem Fall zu einer Verlängerung der Vertragsdauer oder zu einer Anpassung der Zahlungspflichten.
Ergänzend gilt § 6a.
§ 8 Rechteeinräumung an Tätigkeitsergebnissen
(1) An den im Rahmen unserer Leistungen entstandenen Arbeitsergebnissen – einschließlich Texte, Designs, Layouts, Anzeigen, Webseiten, Grafiken, Kampagneninhalten oder sonstiger digitaler Inhalte – räumen wir Ihnen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein,
beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck sowie die Dauer des Vertragsverhältnisses.
Eine Nutzung über die Vertragslaufzeit hinaus oder für andere Zwecke ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.
(2) Sofern eine vollständige Rechtsübertragung rechtlich nicht möglich oder nicht ausdrücklich vereinbart ist, gewähren wir Ihnen stattdessen ein entsprechendes Nutzungsrecht, das in Inhalt, Dauer und Umfang auf den vertraglich vorgesehenen Zweck beschränkt ist.
(3) Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der Rechte an Dritte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.
(4) Die Rechteeinräumung erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
Bis dahin verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte ausschließlich bei uns.
(5) Wir behalten uns das Recht vor, anonymisierte oder abstrahierte Formen der Tätigkeitsergebnisse – also ohne erkennbaren Bezug zu Ihrem Unternehmen –
für eigene Werbezwecke, Präsentationen oder interne Weiterentwicklung zu nutzen.
(5a) Abweichend von § 8(5) darf FourLead Tätigkeitsergebnisse unter Nennung des Kunden als Referenz nutzen, sofern § 12b nicht entgegensteht. Persönliche Daten werden nur unter den Voraussetzungen von § 14 verarbeitet.
(6) Inhalte wie Präsentationen, Vorlagen, Konzepte oder Whitepaper, die wir Ihnen im Zuge des Projekts bereitstellen, dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Für deren inhaltliche oder rechtliche Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(7) Bei individuell für Sie erstellten und vollständig übergebenen Webseiten, Landingpages oder vergleichbaren digitalen Leistungen erhalten Sie – nach vollständiger Zahlung – ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an der finalen Version.
Quellcodes, Templates, Plugins, Schriften oder lizenzierte Medieninhalte (z. B. Stockbilder) können weiteren Lizenzbedingungen Dritter unterliegen und werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht zur freien Weiterverwendung übertragen.
§ 9 Wartung, Hosting & rechtliche Inhalte
(1) Sofern im Anschluss an ein Webprojekt ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird, umfasst dieser – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – folgende Leistungen („Wartungspaket“):
- Bereitstellung und Verwaltung von Hosting und Domain (inkl. technischer Infrastruktur wie E-Mail, Server, SSL-Zertifikate),
- Durchführung kleiner Änderungen an der Website (z. B. Austausch von Texten oder Bildern), sofern der geschätzte Aufwand pro Anfrage 30 Minuten nicht übersteigt. Änderungen darüber hinaus werden nach Aufwand mit einem Stundensatz von 80 € netto oder gemäß individuellem Angebot abgerechnet,
- Bereitstellung und Integration rechtlicher Texte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) auf Basis einer Kooperation mit einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei. Wir übernehmen keine rechtliche Beratung oder Haftung für diese Inhalte.
(2) Das Wartungspaket kann individuell erweitert oder eingeschränkt werden. Maßgeblich sind in diesem Fall die im konkreten Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Inhalte.
(3) Die Leistungen aus dem Wartungspaket gelten ausschließlich für von uns erstellte oder betreute Webprojekte. Eine eigenständige Wartung oder Betreuung fremder Systeme ist nur nach gesonderter Vereinbarung möglich.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1a) Sie verpflichten sich, uns bei der Erbringung unserer Leistungen durch angemessene und rechtzeitige Mitwirkung zu unterstützen.
Dazu gehören insbesondere:
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten, Materialien, Zugänge und Unterlagen,
- Erteilung notwendiger Freigaben und Entscheidungen,
- Benennung eines verbindlichen Ansprechpartners, der für die Dauer des Projekts zuständig bleibt,
- Sicherstellung, dass Sie zur Nutzung, Überlassung und Veröffentlichung aller bereitgestellten Inhalte berechtigt sind.
(1b) Bei Neukunden- und Recruiting-Kampagnen ist der Kunde verpflichtet, sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Informationen, Materialien oder Freigaben (z. B. Unternehmensinformationen, Bildmaterial, Zielgruppendaten, Ansprechpartner) binnen 7 Kalendertagen nach unserer Anforderung bereitzustellen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Lieferung und liegt keine gesonderte Vereinbarung vor, behalten wir uns vor, die Kampagne auf Basis der uns vorliegenden oder generisch aufbereiteten Inhalte zu erstellen und zu veröffentlichen. In diesem Fall entfällt jegliche Leistungsgarantie. Nachträgliche Änderungen an der Kampagne sind innerhalb des ersten Kampagnenmonats nur gegen gesonderte Vergütung oder Vereinbarung möglich. Ab dem zweiten Kampagnenmonat können etwaige neue Informationen im Rahmen der regulären Betreuungsleistungen berücksichtigt werden. Die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.
(1c) Erfolgt im Rahmen einer von uns durchgeführten Neukunden- oder Recruiting-Kampagne eine kreative Konzepterstellung (z. B. Videoanalyse der geplanten Anzeigen, Texte und Designs), und wird dem Kunden diese zur Prüfung bereitgestellt, so gilt das vorgestellte Material als genehmigt, wenn innerhalb von drei Kalendertagen nach Übermittlung keine Rückmeldung erfolgt. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Kampagne in der vorgestellten Fassung online zu schalten. Eine nachträgliche Änderung ist dann nur im Rahmen des verbleibenden Projektumfangs oder gegen gesonderte Vergütung möglich.
(1d) Im Rahmen von Webprojekten (z. B. Website, Landingpage) ist der Kunde verpflichtet, benötigtes Bildmaterial, Texte, Grafiken oder andere für die Umsetzung erforderliche Inhalte rechtzeitig bereitzustellen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach unserer Anforderung keine vollständige Lieferung dieser Inhalte und würde es dadurch zu einem Projektstillstand kommen, behalten wir uns vor, das Projekt mit geeigneten Platzhaltern, generischen Texten oder lizenzfreien Stockfotos umzusetzen, um einen Projektstillstand zu vermeiden. Eine spätere Einbindung kundenseitiger Inhalte ist gegen gesonderte Vergütung oder im Rahmen einer ergänzenden Vereinbarung möglich.
(1e) Der Kunde ist verpflichtet, spätestens zum Kampagnenstart eine gültige Zahlungsmethode im jeweiligen Werbekonto (z. B. Meta Ads Manager, Google Ads) zu hinterlegen und für deren Funktionsfähigkeit Sorge zu tragen. Die Nichteinrichtung oder fehlerhafte Einrichtung der Zahlungsmethode stellt keinen Grund zur Unterbrechung oder Verschiebung der vereinbarten Vertrags- oder Kampagnenlaufzeit dar. Unsere Betreuungstätigkeit beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Leistungsstart, unabhängig vom technischen Start der Werbeschaltung. Etwaige Verzögerungen aufgrund fehlender Zahlungsinformationen entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht oder führen zu keiner Laufzeitverlängerung.
(1f) Sofern im Einzelfall eine Lead-Garantie oder ein gesondertes Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde, gilt dies ausschließlich unter der Bedingung, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachkommt. Dazu zählt insbesondere die Bereitstellung aller benötigten Informationen, Zugänge (z. B. zu Werbekonten), Inhalte sowie die Einrichtung einer funktionierenden Zahlungsmethode zur Schaltung von Werbeanzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige oder vollständige Mitwirkung durch den Kunden, entfällt die zugesagte Garantie sowie das Sonderkündigungsrecht. Die Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt.
(1g) Sie sind verpflichtet, Kampagnen-Leads binnen 48 Stunden ab Eingang nachweislich zu kontaktieren. Sie tragen die Beweislast (z. B. Anruf-/SMS-/E-Mail-Logs). Bei späterer Kontaktaufnahme entfallen Garantien/Sonderkündigungsrechte; die Laufzeit bleibt unberührt.
(1h) Ergänzend gelten bei Recruiting-Kampagnen, für die eine Besetzungsgarantie gemäß § 2g vereinbart wurde, folgende Mitwirkungspflichten:
a) Der Kunde bietet jedem übermittelten Bewerber binnen fünf (5) Werktagen nach Übermittlung einen Termin für ein Vorstellungs- oder Kennenlerngespräch an und dokumentiert dies im von FourLead bereitgestellten System.
b) Der Kunde nutzt das von FourLead bereitgestellte Bewerber-Management-System ordnungsgemäß und hält den Bearbeitungsstatus aller Bewerber laufend, spätestens jedoch binnen zwei (2) Werktagen nach jeder Statusänderung, aktuell.
c) Der Kunde orientiert sich bei der telefonischen Erstansprache von Bewerbern an dem von FourLead bereitgestellten Gesprächsleitfaden, sofern ein solcher zur Verfügung gestellt wurde und FourLead die Erstansprache nicht selbst im Rahmen der Vorqualifizierung gemäß § 2e übernimmt.
d) Der Kunde meldet FourLead unverzüglich sämtliche Bewerbungen und Interessentenanfragen, die auf Maßnahmen von FourLead zurückzuführen sind, auch wenn sich diese auf anderem Wege melden (z. B. Telefon, E-Mail, Website, persönliche Vorsprache, Social Media), und trägt diese in das Bewerber-Management-System ein.
e) Der Kunde stellt sicher, dass die ausgeschriebene Stelle zu marktgerechten und konkurrenzfähigen Konditionen angeboten wird; dies betrifft insbesondere Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Zuschläge und Benefits. Wesentliche Standort- oder Stellennachteile sind FourLead vor Kampagnenstart offenzulegen. Nicht marktgerechte oder irreführende Konditionen gelten als fehlende Mitwirkung im Sinne des § 2g Abs. (9).
f) Der Kunde übermittelt FourLead nach jedem geführten Bewerbergespräch, spätestens binnen zwei (2) Werktagen, ein kurzes Feedback zu Verlauf und Ergebnis des Gesprächs in Textform oder über das Bewerber-Management-System.
g) Die Kontaktierungspflicht gemäß Abs. (1g) gilt für Bewerber entsprechend.
(2) Sie sind verpflichtet, sämtliche zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten und Materialien eigenverantwortlich auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen – insbesondere in Bezug auf:
- Datenschutz
- Marken- und Kennzeichenrecht
- Wettbewerbsrecht
- Rechte Dritter
Wir übernehmen keine rechtliche Prüfung oder Verantwortung für von Ihnen übermittelte Inhalte.
(3) Sollten Sie nicht berechtigt sein, bestimmte Daten, Inhalte oder Zugänge zu übermitteln (z. B. wegen urheberrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Verstöße), liegt eine fehlende Mitwirkung vor.
In diesem Fall stellen Sie uns von allen daraus entstehenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei und übernehmen etwaige Kosten, insbesondere für Rechtsverteidigung und Schadenersatz.
(4) Unvollständige, fehlerhafte oder rechtswidrige Mitwirkung kann zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags führen – bei Unternehmern auch ohne Erstattungspflicht unsererseits.
Darüber hinaus haften Sie für etwaige Schäden, die uns durch Ihre Pflichtverletzung entstehen, und stellen uns im Fall grober Fahrlässigkeit auch gegenüber Drittansprüchen frei.
Bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten gelten zusätzlich die Regelungen des § 6a.
(5) Verpflichtende Feedback- und Review-Meetings
Sofern im Rahmen der Zusammenarbeit regelmäßige Feedback-, Strategie- oder Performance-Meetings
vereinbart oder von FourLead terminiert werden, sind diese verpflichtender Bestandteil der Mitwirkungspflicht.
Wird ein solches Meeting vom Kunden abgesagt oder nicht wahrgenommen,
muss innerhalb von zwei (2) Kalendertagen ein Ersatztermin stattfinden.
Kann der ursprünglich angesetzte Termin nicht wahrgenommen werden,
ist der Kunde verpflichtet, einen konkreten Ersatztermin vorzuschlagen,
der spätestens innerhalb von zwei (2) Kalendertagen nach dem ursprünglichen Termin liegt.
Findet innerhalb dieser Frist kein Ersatztermin statt – unabhängig vom Grund –
entfallen sämtliche vereinbarten Garantien
(Lead-, Bewerber-, Termin- oder sonstige Garantien) automatisch und ersatzlos.
Ein späteres Nachholen des Meetings führt nicht zu einem rückwirkenden Wiederaufleben der Garantie.
Ist FourLead aus terminlichen oder organisatorischen Gründen nicht in der Lage,
einen innerhalb der genannten Frist vorgeschlagenen Ersatztermin wahrzunehmen,
bleibt der Wegfall der Garantie dennoch bestehen.
Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Garantie besteht nicht.
Begründung:
Feedback-, Strategie- und Performance-Meetings dienen der gemeinsamen Auswertung
kampagnenrelevanter Daten, der Ableitung von Optimierungsmaßnahmen
sowie der laufenden strategischen Steuerung der Leistungen.
Diese Meetings stellen eine wesentliche Datengrundlage für die Bewertung,
Anpassung und Weiterentwicklung der Kampagnen dar
und sind maßgeblich für die Erreichung der vereinbarten Leistungsziele.
Bleiben diese Meetings aus, ist eine datenbasierte Optimierung nicht oder nur eingeschränkt möglich.
In diesem Fall kann FourLead keine Aussage über die Fortführung oder Einhaltung
von Garantiezusagen treffen; vereinbarte Garantien entfallen daher.
§ 11 Leistungsfrist, Höhere Gewalt und Leistungshindernisse
(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind Leistungsfristen und Termine unverbindlich.
Verbindliche Liefer- oder Umsetzungstermine bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
Liefertermine verstehen sich stets als Zieltermine und erfordern Ihre fristgerechte Mitwirkung und Freigaben.
Verzögerungen, die durch fehlende Rückmeldung, verspätete Freigaben oder unvollständige Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Fristen entsprechend.
(2) Sollten wir durch unvorhersehbare, außergewöhnliche und nicht von uns zu vertretende Umstände an der rechtzeitigen Erbringung unserer Leistungen gehindert sein (z. B. durch Störungen bei Subunternehmern, Krankheit, behördliche Anordnungen, Arbeitsausfälle, technische Probleme bei Drittanbietern oder höhere Gewalt), verlängern sich Fristen angemessen.
Ist eine Leistung dauerhaft unmöglich, entfällt unsere Leistungspflicht. Ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzanspruch Ihrerseits besteht in diesem Fall nicht. Hierzu zählen auch: Policy-Änderungen, Kontosperren, Identitäts-/Zahlungsprüfungen, API-Ausfälle, Algorithmus-Änderungen oder Störungen von Drittplattformen (Meta, Google, Hosting, Payment). Diese gelten nicht als von uns zu vertretende Verzögerungen.
(3) Tritt ein vergleichbares Leistungshindernis bei Ihnen als Kunde ein (z. B. durch fehlende Mitwirkung, Krankheit, Betriebsstörung), gelten dieselben Rechtsfolgen: Die Fristen verschieben sich, Ihre Abnahmepflicht ruht.
(4) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, einander unverzüglich über auftretende Leistungshindernisse zu informieren.
§ 12 Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen Ihnen und uns erfolgt in der Regel über E-Mail, Telefon, Zoom oder WhatsApp.
Sie stimmen zu, dass Informationen auch über diese Wege, sowie – sofern vorhanden – über Ihr Kundenkonto auf unserer Plattform oder postalisch an Sie übermittelt werden dürfen.
(2) Die Zustellung und Verfügbarkeit von Nachrichten erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.
Wir übernehmen keine Haftung für Verzögerungen oder technische Ausfälle, die z. B. durch Internetprobleme, E-Mail-Provider, Serverausfälle, Spamfilter, Softwarefehler oder Zustellprobleme bei Dritten verursacht werden.
12a Aufzeichnungen und Nutzung zu Marketingzwecken
(1) FourLead ist berechtigt, sämtliche Telefonate, Videokonferenzen, Präsentationen und sonstigen Gespräche mit dem Kunden aufzuzeichnen,
soweit dies technisch möglich ist.
Die Aufzeichnungen dienen der Dokumentation, Qualitätssicherung, internen Schulung sowie zur Optimierung unserer Leistungen.
(2) Darüber hinaus darf FourLead Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen von Projektmeetings, Ergebnis-Calls oder vergleichbaren Terminen mit dem
Kunden entstehen, auch für eigene Marketing- und Referenzzwecke nutzen (z. B. Website, Social Media, Präsentationen).
(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass FourLead diese Aufzeichnungen bearbeiten, zusammenschneiden und veröffentlichen darf,
sofern dadurch keine vertraulichen Unternehmens- oder Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden. FourLead wird in solchen Fällen
vorab auf eine neutrale oder anonymisierte Darstellung achten.
(4) Der Kunde kann der Nutzung für Marketingzwecke jederzeit in Textform (z. B. E-Mail) widersprechen. Bereits veröffentlichte Inhalte bleiben
hiervon unberührt.
12b Referenzen, Erfolgskommunikation & Logonutzung
(1) Der Kunde räumt FourLead das nicht-exklusive, widerrufliche Recht ein, den Kundennamen, das Firmenlogo sowie sachliche Projektangaben (Branche, Leistungsumfang, Laufzeit) als Referenz in analogen und digitalen Medien (z. B. Website, Präsentationen, Social Media) unentgeltlich zu nennen und darzustellen.
(2) FourLead ist berechtigt, Arbeitsergebnisse und Kampagnenkennzahlen (z. B. Anzahl Leads, CPL/CPA, Reichweitenwerte) als Case Study zu veröffentlichen, sofern keine Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse offenbart werden. Monetäre Werte und sensible Daten werden nur in aggregierter oder anonymisierter Form veröffentlicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(3) Der Kunde garantiert, Inhaber der erforderlichen Marken-/Kennzeichenrechte am überlassenen Logo zu sein und stellt FourLead von Ansprüchen Dritter insoweit frei. FourLead passt Logos ausschließlich in Größe/Farbe/Format an, ohne deren kennzeichenmäßigen Charakter zu verändern.
(4) Ein Widerruf der Referenz- oder Logonutzung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform möglich. FourLead entfernt die Nutzung innerhalb angemessener Frist; bereits gedruckte/archivierte Medien bleiben unberührt.
(5) Sofern einzelne Vertraulichkeitsabreden bestehen oder NDA gelten, haben diese Vorrang; FourLead wird in diesem Fall Referenzen nur anonymisiert verwenden.
§ 13 Urheber- und sonstige Rechte
Wir haben an allen Bildern, Filmen, Texten und sonstigen vom Urheberrecht oder ähnlichen Rechten, insbesondere durch geistige Eigentumsrechte, geschützten Inhalten, die auf unserer Webseite, unseren Profilen auf anderen Webseiten, unseren Social-Media-Profilen und allen unseren Plattformen veröffentlicht werden, Urheberrechte oder sonstige Rechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte und sonstiger Rechte ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung unseres Vertragsverhältnisses sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.
Dies betrifft insbesondere:
- Stammdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten),
- Vertragsdaten (Leistungen, Rechnungen, Absprachen),
- und ggf. sonstige projektbezogene Informationen, die Sie uns im Rahmen der Zusammenarbeit übermitteln.
Alle Daten werden vertraulich behandelt und zweckgebunden verwendet.
(2) Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, wenn:
- dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer oder Zahlungsdienstleister),
- eine gesetzliche Pflicht dazu besteht,
- oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.
In der Regel handeln diese Dritten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung (z. B. Zahlungsanbieter oder externe Plattformbetreiber).
Für Kunden mit Sitz in der Schweiz gelten ergänzend die Bestimmungen des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese zwingend anzuwenden sind.
(2a) Auftragsverarbeitung. Soweit wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten (z. B. Leads/Kandidaten), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO. Dieser regelt u. a. Gegenstand/Dauer, Art/Zweck, Kategorien betroffener Personen/Daten, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragsverarbeiter sowie Ihre Weisungsrechte.
(2b) Gemeinsame Verantwortlichkeit. Sofern einzelne Verarbeitungsvorgänge als gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) einzuordnen sind (z. B. bestimmte Tracking-/Plattform-Konstellationen), treffen die Parteien hierzu eine gesonderte Vereinbarung.
(2c) Plattformen/Tracking. Sie sind Verantwortlicher für rechtmäßige Einbindung von Tracking-/Marketing-Technologien auf Ihren Systemen (z. B. CMP, Einwilligungen, Datenschutzhinweise). Wir unterstützen nichtrechtsberatend beim technischen Setup.
(2d) Bewerberdaten. Bei Recruiting-Projekten legen wir Speicher-/Löschfristen gemeinsam fest; Sie bleiben im Verhältnis zu Bewerber:innen Verantwortlicher.
(3) Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
Beispielsweise müssen Rechnungsunterlagen gemäß § 132 Bundesabgabenordnung (BAO) für mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden.
Nach Ablauf dieser Fristen oder sobald der Zweck entfällt, werden die Daten entsprechend gelöscht oder gesperrt.
Beispielsweise müssen Rechnungsunterlagen gemäß den jeweils geltenden nationalen Aufbewahrungsvorschriften aufbewahrt werden (z. B. 7 Jahre gemäß § 132 BAO in Österreich, 10 Jahre gemäß § 147 AO in Deutschland, 10 Jahre gemäß Art. 958f OR in der Schweiz).
(4) Sie haben jederzeit das Recht auf:
- Auskunft über Ihre gespeicherten Daten,
- Berichtigung unrichtiger Daten,
- Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
- Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO,
- sowie Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich jederzeit formlos an uns wenden.
§ 15 Haftung, Freistellung und Aufwendungsersatz
(1) Wir haften für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung sogenannter Kardinalpflichten – also Pflichten, die für die Durchführung des Vertrags wesentlich sind – ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
In allen anderen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch Ihr schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch Verstöße gegen diese AGB, gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.
Dies umfasst auch die Übernahme aller Kosten für Rechtsverteidigung, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten.
(5) Wir haben Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die im Rahmen unserer Tätigkeit erforderlich und angemessen waren – insbesondere, wenn sie dem Schutz unserer Leistung oder der Vertragserfüllung dienten und nicht von uns zu vertreten sind.
§ 16 Leistungsort, Gerichtsstand, Recht und Sprache
(1) Erfüllungsort ist der Sitz von FourLead in 9020, Klagenfurt, Österreich.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur örtlichen und internationalen Zuständigkeit.
(3) Ist der Kunde Unternehmer mit Sitz in der EU oder Schweiz, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt, Österreich. Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich dem besseren Verständnis und sind rechtlich nicht bindend.
(4) Die EU-Kommission bietet eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR):
http://ec.europa.eu/consumers/odr
FourLead nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern Sie dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden.
Sie werden mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten über eine Änderung informiert.
Widersprechen Sie nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert.
(2) Wir sind berechtigt, diesen Vertrag auf ein anderes Unternehmen zu übertragen.
Sie werden darüber mindestens 1 Monat im Voraus informiert und haben ein Sonderkündigungsrecht.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Regelung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Nächster Schritt
Prüfen wir, ob der Pool für deine Region schon Empfehlungskunden hat.
Im Erstgespräch sehen wir uns deinen Betrieb, deine Region und deine Kapazität an. Danach weißt du, welche Empfehlungen du bekommen kannst und was es kostet, und entscheidest in Ruhe.
